Warum sich Unternehmen und Betriebe mit dem Thema Suchtprävention auseinandersetzen sollten (Teil 1)
Die Begriffe Sucht, Suchthilfe oder Suchtprävention werden häufig mit dem Konsum harter Drogen wie Heroin oder Kokain in Verbindung gebracht. Gleichzeitig sagen wir im Alltag häufig Sätze wie „Ich bin süchtig nach Schokolade“ oder „Diese Serie macht süchtig“. Vor diesem Hintergrund erscheint es zunächst nachvollziehbar, dass sich Unternehmen und Betriebe bislang wenig um Suchtprävention kümmern – der Konsum harter Drogen ist vergleichsweise selten und der Konsum von Süßigkeiten oder Streaming-Serien Privatsache. Was Sucht tatsächlich bedeutet, welche Suchtstoffe es gibt und warum die Betriebliche Suchtprävention ein wichtiger Bestandteil der Betrieblichen Gesundheitsförderung ist, erklärt dieser Beitrag.
Doch zunächst einmal ein paar Zahlen und Fakten:
- Psychische Erkrankungen auf Platz 3 der AU-Tage
Laut dem aktuellen DAK-Gesundheitsreport (DAK-Gesundheit, 2019) belegen Psychische Erkrankungen mit einem Anteil an Arbeitsunfähigkeitstagen (AU-Tage) von ca. 15% den dritten Platz in der Liste der häufigsten Krankheitsarten. Die Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen sind damit erstmals seit 2006 rückläufig. Innerhalb der psychischen Erkrankungen dominieren hier die affektiven Störungen (z.B. Depressionen) und die Belastungs- und somatoformen Störungen (z.B. akute Anpassungsstörungen, Schmerzstörungen).
- Suchtverhalten (weiterhin/besonders) problematisch
Dem gegenüber stehen die Konsumzahlen: Laut dem aktuellen Drogen- und Suchtbericht (Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, 2019) konsumieren 14% der Frauen und 18% der Männer riskant Alkohol. Unter den Beschäftigten in Deutschland liegt der Anteil der riskant Konsumierenden bei 10%, Führungskräfte sind dabei besonders stark von alkoholbezogenen Problemen betroffen (Raiser und Bartsch, 2014). Darüber hinaus zeigen 7,5% der Beschäftigten ein riskantes oder pathologisches Computerspielverhalten, über 3% der Erwachsenen zwischen 18 und 59 Jahren sind von einer Abhängigkeit von Schmerz- oder Beruhigungsmitteln betroffen und etwa 500.000 Menschen spielen problematisch oder sogar pathologisch Glücksspiele (Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, 2019; DAK-Gesundheit, 2019).
Besonders alarmierend sind die direkten und indirekten Kosten, die durch den Alkoholkonsum entstehen. Bei 20-25% aller Arbeitsunfälle sind Personen unter Alkoholeinfluss beteiligt. Das bedeutet allein für das Thema Alkohol direkte Kosten in Höhe von 1 Mrd. Euro jährlich durch Arbeitsunfälle mit Sachschäden (Raiser & Bartsch, 2014). Insgesamt entstehen in Deutschland jährlich über 57 Mrd. Euro alkoholbezogene Kosten, davon entfallen über 40 Mrd. Euro auf indirekte Kosten, z.B. durch Produktivitätsverluste, Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsminderung durch Frühverrentung (Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, 2019). Problematisch Konsumierende fehlen 16mal häufiger bei der Arbeit, sind 3mal häufiger arbeitsunfähig gemeldet und erleiden 3,5mal häufiger Arbeitsunfälle (Raiser & Bartsch, 2014).
Suchtmittel
Die Zahlen und Fakten verdeutlichen: Der Konsum von harten Drogen spielt eine untergeordnete Rolle, v.a. im betrieblichen Kontext. Demgegenüber steht der Konsum legaler Suchtmittel. Wir leben in einer Gesellschaft, in der Alkoholkonsum nicht nur toleriert, sondern sogar gefördert und teilweise (auch im Arbeitskontext!) gefordert wird. Wer mit Arbeitskollegen nach Feierabend in eine Bar oder ein Restaurant geht und keinen Alkohol trinken möchte, ist durchaus schon einmal hartnäckigen Überredungsversuchen ausgesetzt. Jetzt leben wir seit über einem Jahr mit und in einer Pandemie, Bar- und Restaurantbesuche bleiben aus. Damit auch der Alkoholkonsum? Keineswegs: Zwar scheint der generelle Alkoholkonsum abgenommen zu haben, dies ist jedoch auf die Reduktion der Gelegenheiten zum Rauschtrinken, z.B. auf Partys oder in Discos zurückzuführen. Im häuslichen Umfeld hat der Alkoholkonsum sogar zugenommen, v.a. unter Frauen und unter Personen, die negative berufliche, finanzielle oder allgemein psychosoziale Folgen der Pandemie erleben (Manthey et al., 2020).
Alkohol ist aber nicht das einzige legale Suchtmittel. Selbstverständlich zählt auch Nikotin dazu, zusätzlich sind auch die sogenannten Verhaltensabhängigkeiten zu beachten: Glücksspiele (und hier v.a. das zunehmend ausgeweitete und medial beworbene Angebot der Online Casinos), Computerspiele, Social Media Kanäle, Shopping, Sport, viel essen, wenig essen, arbeiten. Kurzum, alles, was uns Spaß macht bzw. einen Belohnungseffekt hat und uns somit motiviert, das entsprechende Verhalten noch einmal oder weiter auszuführen, kann zu einer Sucht werden.
Was ist Sucht?
Die offizielle Diagnose des Abhängigkeitssyndroms durch Mediziner oder Psychotherapeuten wird anhand von 6 Kriterien bestimmt (ICD-10 der WHO, Dilling, Mombour & Schmidt, 2008):
- Zwang bzw. starkes Verlangen zum Konsum
- Kontrollverlust über den Konsum
- Entzugserscheinungen bei Beendigung oder Reduktion des Konsums
- Toleranzentwicklung, d.h. mehr Mengen müssen konsumiert werden, um gewünschte Wirkung zu erzielen
- Interessensverlust an Hobbies oder Tätigkeiten, die früher Spaß gemacht haben
- Konsum trotz des Nachweises eindeutig schädlicher Folgen
Das Problem mit der offiziellen Diagnose ist dreierlei
- Eine Diagnosestellung erfolgt durch Fachexperten. Sie darf und sollte im betrieblichen Kontext nicht gestellt werden
- Für die Diagnosestellung ist man auf die Mitarbeit des Betroffenen angewiesen. Möchte der Betroffene nicht darüber sprechen, kann eine Diagnose kaum gestellt werden.
- Eine Diagnose kann faktisch nur gestellt werden, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Zu den 6 Kriterien kommt nämlich noch ein Zeitkriterium hinzu: Die negativen Auswirkungen müssen über einen langen Zeitraum, i.d.R. über ein Jahr, bestehen.
Konsumprobleme im betrieblichen Kontext erkennen
Die Entwicklung von Problemen durch und mit dem Konsum von Suchtmitteln ist ein fortlaufender und teilweise schleichender Prozess, der typischerweise die Phasen des Ausprobierens, des erneuten Konsums, des Gewohnheitskonsums und schließlich des missbräuchlichen oder sogar abhängigen Konsums durchläuft. Die Übergänge zwischen diesen Phasen sind fließend, im Einzelfall auch nicht klar voneinander abgrenzbar. Es ist demnach also wenig hilfreich, weder für den Betroffenen, noch für Angehörige, Arbeitskollegen oder Führungskräfte, wenn dieser Prozess stillschweigend begleitet oder ignoriert wird, bis das Problem dann allgegenwärtig ist und Einfluss nimmt auf Arbeitsfähigkeit, Arbeitsleistung und soziale Interaktion.
Und hier setzt die Betriebliche Suchtprävention an: Ein wesentlicher Bestandteil betrieblicher Suchtpräventionskonzepte liegt in der Früherkennung und Ansprache von Auffälligkeiten, die sich durch einen übermäßigen Konsum ergeben. Doch was bedeutet eigentlich „übermäßiger“ oder „riskanter“ Konsum? Oder andersherum: Was kennzeichnet den risikoarmen bzw. verantwortungsbewussten Konsum? Die folgende Tabelle stellt wichtige Merkmale des risikoarmen und risikoreichen Alkoholkonsums gegenüber (modifiziert nach Schneider, 2019):
Risikoarmer Konsum | Riskanter Konsum | |
Grund des Konsums | Als gelegentliche Möglichkeit des Genießens, der gesellschaftlichen Konvention, zu besonderen Anlässen | Konsum wird zum unverzichtbaren Teil des Lebens, es wird zunehmend häufiger und in größeren Mengen konsumiert |
Unangemessene Situationen (Straßenverkehr, Arbeit, bei Krankheit etc.) | Auf Konsum wird verzichtet | Es werden sich (gelegentlich) Verstöße gegen das Konsumverbot erlaubt |
Hobbies, Freizeit, Freunde | Es existieren Hobbies und Freundschaften, bei denen der Konsum keine Rolle spielt | Es existieren nahezu ausschließlich Freizeitaktivitäten, die irgendwie mit dem Konsum in Verbindung stehen bzw. soziale Isolation |
Nahrungsaufnahme | Üblicherweise wird vor oder während des Alkoholkonsums etwas gegessen | Alkoholkonsum außerhalb von Mahlzeiten, Konsum über den Tag verteilt |
Mengen des Konsums | Üblicherweise wird nicht länger als 1-2 Stunden am Stück getrunken; Üblicherweise werden 0,5 Promille nicht überschritten | Man verbringt viel Zeit mit dem Trinken bzw. mit der Erholung von den Folgen; Trinken bis Rauschzustand erreicht ist |
Ziel des Konsums | Um positive Wirkung (Spaß, Geselligkeit) zu erzeugen | Um negative Gefühle (Stress, Trauer, Einsamkeit, Angst) zu mindern oder zu beseitigen |
Das eigene Gefühl | Man fühlt sich wohl mit seinem Konsum | Insgeheim ist man nicht glücklich mit seinem Konsum |
Während sich die aufgeführten Merkmale natürlich auch auf das Privatleben beziehen, so gibt es auch im Arbeitskontext konkrete Hinweise auf Konsumprobleme:
Auffälligkeiten im Rahmen der Arbeitstätigkeit
- Fehltage ohne ärztlichen Nachweis, oft durch Dritte (Lebens- oder Ehepartner/in, Eltern etc.) entschuldigt
- Fehlerhafte Arbeitsergebnisse
- Unzuverlässigkeit, Termine werden nicht eingehalten, zu spätes Erscheinen, Überziehen der Pausen, vorgezogener Feierabend
- Entfernen vom Arbeitsplatz während der Arbeitszeit
- Unkonzentriertheit, Nervosität, Unruhe, Gereiztheit
Auffälligkeiten im Sozialverhalten
- Gesteigerte Aggressivität
- Zunehmende Kritikunfähigkeit
- Schuld an Fehlern sind andere oder „besondere Umstände“
- Zunehmender sozialer Rückzug, Isolation
Auffälligkeiten im äußeren Erscheinungsbild
- Ungepflegtes Erscheinungsbild
- Schweißausbrüche, Zittern
- Verlangsamte Sprache
- Schwierigkeiten beim Gehen, Gleichgewichtsprobleme
- Häufige, starke Müdigkeit
- Alkoholfahne, die ggf. mit Parfum, Rasierwasser, Kaugummi kaschiert wird
Ziele der Betrieblichen Suchtprävention
Für Unternehmen ist besonders relevant: Achten Sie auf langfristige Veränderungen im Aussehen, Verhalten und in der Arbeitsweise, stellen Sie jedoch keine Diagnose und verzichten Sie auf Vorwürfe und Anschuldigungen. Bei Konsumproblemen gilt, wie bei vielen Gesundheitsthemen: Je früher man etwas dagegen unternimmt, desto leichter bekommt man das Problem in den Griff bzw. am besten entsteht es dadurch erst gar nicht. Es ist schließlich leichter, 5 kg abzunehmen als 20 kg. Dabei möchte ein Suchtpräventionskonzept in erster Linie die negativen Konsequenzen, wie den erhobenen Zeigefinger, Vorwürfe, Verbote, Sanktionen, Abmahnungen und Kündigungen verhindern. Erreicht werden kann dies durch drei Ansatzpunkte (siehe auch Walter, 2020; 2. Teil dieses Blogbeitrags):
- Information und Sensibilisierung der gesamten Belegschaft
- Qualifikation von Führungskräften, Ansprechpersonen und Beauftragten
- Intervention, Hilfe im konkreten Fall
Rechtliche Rahmenbedingungen
Konsumprobleme entwickeln sich schleichend und können Existenzen zerstören. Je eher eingegriffen wird umso besser, für den Betroffenen und für das Unternehmen. Dementsprechend verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) den Arbeitgeber zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes, um die Sicherheit und Gesundheit des Beschäftigten zu schützen und eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit anzustreben (§3 ArbSchG). Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren müssen ermittelt werden (§5 ArbSchG). Dies bedeutet, dass suchtfördernde Arbeitsbedingungen, wie Stress, Zeitdruck, Planungsunsicherheit, Umgang mit schwierigen Kunden oder erschwerter Austausch mit Kollegen (z.B. bei vorwiegend eigenständiger Arbeit im Außendienst) in die Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG mit eingehen müssen und deren Verbesserung nach §3 ArbSchG, z.B. durch betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe angestrebt werden muss.
Bei einem offensichtlichen Alkoholstand ist die Ausführung der Arbeit nicht mehr möglich. Oft geht von der Benutzung von Fahrzeugen eine noch größere Gefahr für den Betroffenen und seine Umwelt aus. Unabhängig davon, ob es sich um Fahrten mit Firmenfahrzeugen für das Unternehmen oder die private Fahrt nach Hause handelt, ist unmittelbares Handeln unabdingbar. Hier kommt der oft altmodisch erscheinende Begriff der „Fürsorgepflicht“ zu tragen. Das Eingreifen an dieser Stelle ist durch die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und durch das Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Die DGUV verbietet zum einen Versicherten (also auch den Arbeitnehmern), sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen und Medikamenten in einen Zustand zu versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden (§15 DGUV Vorschrift 1, Absatz 2). Unter Einnahme von diesen Substanzen dürfen demnach Tätigkeiten, wie das Führen von Fahrzeugen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Elektroarbeiten, Arbeiten mit Absturzgefahr oder Wartungsarbeiten nicht ausgeführt werden. Zum anderen dürfen Unternehmer Arbeitnehmer, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, nicht beschäftigen (§7 DGUV Vorschrift 1, Absatz 2). Daraus ergibt sich die Pflicht für den Unternehmer (den Vorgesetzten), dem Betroffenen ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.
Warum Betriebliche Suchtprävention?
Zusammenfassend lässt sich also Folgendes auf die Frage, warum sich Unternehmen und Betriebe mit der Suchtprävention befassen sollten, antworten:
- Der Anteil der Beschäftigten mit Konsumproblemen ist hoch, allein jeder 10. Beschäftigte konsumiert Alkohol im risikoreichen Rahmen
- Konsumprobleme sorgen im betrieblichen Kontext für finanzielle Schäden durch Arbeitsunfälle, Produktivitätsverluste, Arbeitsunfähigkeitstage und Frühverrentungen
- Konsumprobleme entwickeln sich als Prozess und können zu schwerwiegenden Folgen führen. Je früher dagegen vorgegangen wird, desto besser sind die Aussichten sowohl für den Betroffenen als auch für das Unternehmen
- Es gibt konkrete, beobachtbare Auffälligkeiten, sowohl im privaten als auch im beruflichen Kontext. Dies ermöglich ein frühes Gegensteuern seitens des Unternehmens
- Das Arbeitsschutzgesetz sowie die DGUV Vorschrift 1 verpflichtet zu Maßnahmen der betrieblichen Suchtprävention und Intervention
Sollten Sie Fragen zur Betrieblichen Suchtprävention haben oder Unterstützung bei der Etablierung eines betrieblichen Suchtpräventionskonzepts benötigen, so sprechen Sie uns gerne an.
Lesen Sie in Teil 2 – Strukturen des betrieblichen Suchtpräventionskonzepts:
- Inhalte und Bausteine der betrieblichen Suchtprävention
- Akteure der betrieblichen Suchtprävention
- Gesprächsführung, Ansprache von Konsumproblemen
- Interventionsplan im konkreten Fall
Literaturverzeichnis
DAK-Gesundheit (Hrsg.). DAK-Gesundheitsreport 2019. Hamburg: DAK-Gesundheit.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung (Hrsg.). Drogen- und Suchtbericht 2019. Berlin: Bundesministerium für Gesundheit.
Dilling, H., Mombour, W. & Schmidt, MH. (Hrsg.). WHO – Internationale Klassifikation psychischer Störungen. ICD-10 Kapitel V(F). Bern: Verlag Hans Huber.
Manthey, J., Kilian, C., Schomerus, G., Kraus, L., Rehm, J. & Schulte, B. (2020). Alkoholkonsum in Deutschland und Europa während der SARS-CoV-2 Pandemie. Sucht, 66, 247-258.
Raiser, P. & Bartsch, G. (2014). Factsheet. Alkohol am Arbeitsplatz – Die Auswirkungen von Alkoholkonsum. Hamm: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.
Schneider, R. (2019). Die Suchtfibel. Schneider Verlag Hohengehren.
Walter, N. (2020): Betriebliche Suchtprävention, in: David Matusiewicz, Claudia Kardys, Volker Nürnberg (Hrsg.), Betriebliches Gesundheitsmanagement: analog und digital, S. 100-106, Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Berlin, ISBN: 978-3-95466-506-8
[…] ersten Teil dieses Beitrags (hier geht es zu Teil 1 ) haben wir Sie über allgemeine Zahlen und Fakten rund um das Thema Konsum, Abhängigkeiten und Sucht […]
[…] beim Betroffenen fördern (Links zu den beiden ersten Beiträgen: Betriebliche Suchtprävention 1: https://wirtschaftspsychologie-rhein-ruhr.de/2021/03/26/betriebliche-suchtpraevention/; Betriebliche Suchtprävention 2: […]